Mitgliederversammlung 2024
Donnerstag, 23. Mai 2024 | 19:00 Uhr
Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung für das Geschäftsjahr 2023
Liebe Vereinsmitglieder,
wir laden Sie herzlich zu unserer Mitgliederversammlung für das Geschäftsjahr 2023 ein, die am Donnerstag, dem 23. Mai 2024, in Duisburg stattfindet. Die Sozietät steht uns leider nicht zur Verfügung, weshalb wir diesmal ausweichen müssen. Auf vielfachen Wunsch halten wir die Mitgliederversammlung wieder in Präsenz ab, Beginn ist um 19:00 Uhr.
Mitgliederversammlung 2024
Datum: Donnerstag, 23. Mai 2024
Uhrzeit: 19:00 Uhr | Einlass ab 18:00 Uhr
Veranstaltungsort
Pfarrsaal
Christus-Gemeinde Duisburg e.V.
Duissernstraße 20a
47058 Duisburg
Google Maps
Hinweise zur Anreise
Mit dem Pkw: Vor der Kirche stehen einige wenige Parkplätze zur Verfügung.
Mit dem ÖPNV: Nehmen Sie die Bahn (Linie 903) oder den Bus (Linie 930) bis zur Haltestelle Duissern U-Bf. Gehen Sie dann die Schlegtendalstraße (etwa 100 m) hoch und biegen Sie links in die Duissernstraße ein. Die Kirche befindet sich leicht zurückgesetzt auf der linken Seite neben der Schule gegenüber.
Anmeldung und Teilnahmeformalitäten
Nach Eingang Ihrer Anmeldung senden wir Ihnen innerhalb der nächsten Bürotage eine Anmeldebestätigung mit allen notwendigen Informationen und Unterlagen für die Abstimmungen etc. an Ihre angegebene E-Mail-Adresse.
Wir freuen uns auf rege Teilnahme und eine erfolgreiche Mitgliederversammlung 2024.
Verein der Freunde des Duisburger Tierpark e.V.
Euer Vorstand
Tagesordnung MV 2024
Donnerstag, 23. Mai 2024 | 19:00 Uhr
Agenda der Mitgliederversammlung 2024
- Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Anträge zur Tagesordnung
- Behandlung des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung vom 29.11.2023
- Bericht des Vorstandes über das abgelaufene Geschäftsjahr 2023
- Bericht des Schatzmeisters über das abgelaufene Geschäftsjahr 2023
- Bericht der Kassenprüfer:innen
- Entlastung des Vorstandes
- Personelle Veränderungen
8a) Vorstand
8b) Beirat - Wahl der Kassenprüfer:innen für das Geschäftsjahr 2024
- Beschluss der Mitgliederversammlung über die Verwendung der Überschüsse gemäß § 9 Absatz 1 der Satzung
- Verschiedenes
Beschlussfähigkeit und Anträge zur Tagesordnung
Wir weisen auf die Beschlussfähigkeit gem. § 10 Absatz 5 allgemein und die Möglichkeit der Einberufung einer Mitgliederversammlung nach der Regelung des § 10 Absatz 5 Satz 2 der Vereinssatzung hin. Anträge zur Tagesordnung müssen gemäß § 10 Absatz 3 der Vereinssatzung spätestens sieben Tage vor der Mitgliederversammlung schriftlich beim Vorstand eingegangen sein.