Ihr letzter Wille für den Artenschutz
Vermächtnis mit Herz
Begeistern Sie sich für den Artenschutz? Liegt Ihnen der Tierschutz am Herzen? Tragen Sie sich mit dem Gedanken, auch nach Ihrem Tod, einem wertvollen Beitrag für den Tier- und Artenschutz leisten zu wollen? Mit einem Testament können Sie diesen Wunsch in Erfüllung gehen lassen.
Denn ein Vermächtnis ist weit mehr als nur eine materielle Hinterlassenschaft: Es ist Ihr Statement für eine lebenswerte Zukunft und Ihre Chance, einen bleibenden Fußabdruck für den Artenschutz auch über den Tod hinaus zu hinterlassen. Durch eine testamentarische Regelung zugunsten unseres Fördervereins setzen Sie ein starkes Zeichen für den Erhalt bedrohter Tierarten und schenken Hoffnung für kommende Generationen. Mit Herz und Weitblick können Sie dazu beitragen, die Welt für die Geschöpfe, die uns allen am Herzen liegen, zu bewahren und zu schützen.
Ihr letzter Wille für den Artenschutz
Warum sollte ich ein Testament verfassen?
Ein Testament verleiht Ihrem letzten Willen Gültigkeit und stellt sicher, dass Ihre Verfügungen bezüglich des Nachlasses auch wunschgemäß umgesetzt werden. Wenn Sie einen Teil oder Ihr gesamtes Vermögen einer gemeinnützigen Organisation wie unserem Förderverein vererben möchten, ist ein rechtsgültiges Testament unerlässlich. Ohne Testament erfolgt die gesetzliche Erbfolge, die möglicherweise nicht Ihren Vorstellungen entspricht. Durch ein Testament haben Sie die Kontrolle darüber, wie Ihr Nachlass verteilt wird und stellen sicher, dass Ihre gemeinnützigen Absichten berücksichtigt werden.
Testamente können im Grundsatz sowohl in privatschriftlicher (eigenhändiger) Form als auch notariell (Ausarbeitung und Beurkundung durch einen Notar) verfasst werden. Wir bieten Ihnen an, zunächst in einem vertrauensvollen Gespräch mit uns zu erörtern, wie wir als Förderverein Ihre Wünsche und Vorstellungen realisieren können. Des Weiteren empfehlen wir, auf ein notariell beurkundetes Testament zu vertrauen. Denn im Bereich des Erbrechts gibt es potenziell zahlreiche Detailfragen, die u.U. zu berücksichtigen sind.
Ihr letzter Wille für den Artenschutz
Erbschaft oder Vermächtnis?
Im deutschen Erbrecht wird hinsichtlich der sich ergebenden Rechtsfolgen grundsätzlich zwischen Erbschaft und Vermächtnis unterschieden. Dabei stehen die Zoofreunde Duisburg für einen gewissenhaften Umgang sowohl mit Erbschaften und Vermächtnissen als auch für den sinnvollen Einsatz von Spenden und Stiftungsmitteln.
Erbschaft:
Wenn Sie eine Person oder Organisation als Erben einsetzen, hat diese nach Ihrem Ableben die Verpflichtung Ihren letzten Willen auszuführen. Dazu zählt die Erfüllung von Vermächtnissen, die Deckung möglicher Verbindlichkeiten oder die Auflösung des Haushalts. Setzen Sie den Verein der Freunde des Duisburger Tierpark e.V. als Erben in Ihrem Testament ein, kümmert sich unser erfahrenes Nachlassteam vertrauensvoll um diese Aufgaben.
Vermächtnis:
Indem Sie einer Person oder Organisation einen Teil Ihres Nachlasses „vermachen“, entbinden Sie den Empfänger von diesen Pflichten. Ein Vermächtnis legt durch präzise Formulierungen den Umfang der Berücksichtigung des Empfängers fest. Verschiedene Formen von Vermächtnissen können im Testament verankert werden: So sind feste Geldsummen, einzelne Wertgegenstände oder anteilige Vermögenswerte an eine Person oder Organisation übertragbar. Zur Erfüllung von Vermächtnissen ist der Erbe gesetzlich verpflichtet.
Ihr letzter Wille für den Artenschutz
Ihr letzter Wille ist bei uns in guten Händen
Der Verein der Freunde des Duisburger Tierpark e.V. engagiert sich seit nunmehr 90 Jahren mit Hingabe für das Wohl der Tiere im Zoo Duisburg sowie für den Tier- und Artenschutz im Allgemeinen. Dank unzähliger Förderprojekte, Aktionen und Initiativen konnten wir beispielsweise zahlreiche Tieranlagen in artgerechte Lebensräume umgestalten oder neu errichten. Die Brillenbären-Anlage, Outback-Voliere, Leguaninsel und Binturong-Anlage sind nur einige unserer jüngsten Erfolge. Darüber hinaus versorgen wir den Zoo Duisburg sowohl mit modernster medizinischer Ausrüstung als auch mit Gerätschaften zur Tierbeschäftigung.
Erbschaften und Vermächtnisse ermöglichen es uns, auch zukünftig solche Projekte zu realisieren, die der Zoo allein nicht bewältigen könnte. Jeder Beitrag, unabhängig seiner Höhe, ist eine wertvolle Unterstützung, für die wir sehr dankbar sind. Und unser verantwortungsbewusstes Team sorgt dafür, dass Ihr letzter Wille ganz nach Ihren Vorstellungen mit Umsicht und Sorgfalt umgesetzt wird.
Als gemeinnütziger Verein sind wir zudem von der Erbschaftssteuer befreit. Sei es Erbschaft oder Vermächtnis: Bei uns gelangen Ihre Zuwendungen also garantiert zu 100 % an das beabsichtigte Ziel.
Ihr letzter Wille für den Artenschutz
Sprechen Sie uns gerne an!
Unsere erfahrenen Ansprechpartner:innen sind für Sie da, wenn Sie Fragen rund um die Themen Erbschaft, Vermächtnis oder die Erstellung eines Testaments haben. Wir helfen Ihnen, die bestmögliche Realisierung Ihrer Wünsche zu erreichen.
Für das gute Gefühl, alles gut geregelt zu haben.