Als Vereinsmitglied exklusive Vorteile genießen
Werden Sie Mitglied
Sie möchten mehr Zoo erleben? Und dabei die Arbeit des Tierparks unterstützen? Dann werden Sie Mitglied im Verein der Freunde des Duisburger Tierpark e.V.
Als Mitglied erhalten Sie ermäßigten Eintritt in viele andere Zoologische Gärten Deutschlands. Im Winterhalbjahr veranstalten wir kostenfreie Vortragsabende. Außerdem bieten wir mehrmals im Jahr kostengünstige Besuche anderer Tierparks in Deutschland und Europa an.
Mit den Vereinsbeiträgen wird die Arbeit des Zoo Duisburg nachhaltig unterstützt. Wir fördern den Neubau und die Modernisierung von Gehegen für eine zeitgemäße, artgerechte und erfolgreiche Haltung.
In den vergangenen Jahren konnten einige beispielhafte Anlagen errichtet werden. Zuletzt wurden dank der Vereinsbeiträge die Brillenbären-Anlage sowie das komplett modernisierte Aquarium Ihrer Bestimmung übergeben.
Vergünstigungen für Vereinsmitglieder
- Die Zoo Duisburg gGmbH gewährt jedem Vereinsmitglied für das jeweilige Jahr der Vereinsmitgliedschaft die Möglichkeit, den Zoo in dem Umfang zu besuchen, der einer Jahreskarte vergleichbar ist.
- Ermäßigter Eintritt in den NRW-Partnerzoos (Aachen, Bochum, Dortmund, Düsseldorf, Gelsenkirchen, Hamm, Köln, Krefeld, Münster, Rheine, Wuppertal) und in verschiedene andere Zoos.
- Kostenlose Teilnahme an unseren Vorträgen.
- Kostenlose Teilnahme an speziellen Zooführungen.
- Mögliche Teilnahme an Exkursionen zu anderen Zoos (gegen Fahrtkostenbeteiligung) und Naturreservaten.
- Möglichkeiten zur ehrenamtlichen Tätigkeit (z.B. Führungen, Infostände usw.).
Mitgliedschaft
Beitragsmodell und Beitragssätze (ab 01.01.2023)
Allgemeine Bedingungen
- Die genannten Beträge sind Jahresbeiträge. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
- Die Mitgliedschaft gilt ab dem Zeitpunkt des Ausweisversandes unbegrenzt bis zur Kündigung. Das Beenden ist jeweils mit zweimonatiger Frist zum Jahresende frühestens ab dem Folgejahr nach dem Beitritt möglich.
- Im Jahr des Beitritts wird der Beitrag anteilig für die in Anspruch genommenen Quartale berechnet (Beispiel: Eintritt 01.11. = Beitrag für ein Quartal im ersten Jahr).
- Der Beitrag für ein vollständiges Mitgliedsjahr wird in einer Summe im Januar des Jahres fällig. Die Zahlung erfolgt stets im Lastschriftverfahren.