Mitgliederversammlung 2025
Mittwoch, 9. April 2025 | 19:00 Uhr
Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung 2025 (Geschäftsjahr 2024)
Liebe Vereinsmitglieder,
ich lade Sie herzlich zu unserer diesjährigen Mitgliederversammlung für das Geschäftsjahr 2024 ein, die am Mittwoch, dem 9. April 2025, in Duisburg stattfindet. Auf vielfachen Wunsch wird die Mitgliederversammlung erneut in Präsenzform abgehalten. Der Beginn ist um 19:00 Uhr.
Mitgliederversammlung 2025
Datum: Mittwoch, 9. April 2025
Uhrzeit: 19:00 Uhr | Einlass ab 18:00 Uhr
Veranstaltungsort
Pfarrsaal
Christus-Gemeinde Duisburg e.V.
Duissernstraße 20a
47058 Duisburg
Google Maps
Hinweise zur Anreise
Mit dem Pkw: Vor der Kirche stehen einige wenige Parkplätze zur Verfügung.
Mit dem ÖPNV: Nehmen Sie die Straßenbahnlinie 903 oder die Buslinie 930 bis zur Haltestelle Duissern U-Bf. Gehen Sie anschließend etwa 100 Meter die Schlegtendalstraße hinauf und biegen Sie dann links in die Duissernstraße ein. Die Kirche liegt leicht zurückgesetzt auf der linken Seite, neben der Schule und gegenüber.
Anmeldung und Teilnahmeformalitäten
Nach Eingang Ihrer Anmeldung senden wir Ihnen innerhalb der nächsten Bürotage eine Anmeldebestätigung mit allen notwendigen Informationen und Unterlagen für die Abstimmungen etc. an Ihre angegebene E-Mail-Adresse.
Wir freuen uns auf rege Teilnahme und eine erfolgreiche Mitgliederversammlung 2025.
Frank H. Schlawe
Vorstand der Freunde des Duisburger Tierpark e.V.
Tagesordnung MV 2025
Mittwoch, 9. April 2025 | 19:00 Uhr
Agenda der Mitgliederversammlung 2025:
- Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Anträge zur Tagesordnung
2a) Anpassung der Mitgliedsbeiträge zum 01.01.2026 - Behandlung des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung vom 23.05.2024
- Bericht des Vorstandes über das abgelaufene Geschäftsjahr 2024
- Bericht des Schatzmeisters über das abgelaufene Geschäftsjahr 2024
- Bericht der Kassenprüfer:innen
- Entlastung des Vorstandes
- Personelle Veränderungen
8a) Vorstand
8b) Beirat - Wahl der Kassenprüfer:innen für das Geschäftsjahr 2025
- Beschluss der Mitgliederversammlung über die Verwendung der Überschüsse gemäß § 9 Absatz 1 der Satzung
- Verschiedenes
Beschlussfähigkeit und Anträge zur Tagesordnung:
Wir weisen auf die Beschlussfähigkeit gemäß § 10 Absatz 5 der Vereinssatzung hin sowie auf die Möglichkeit der Einberufung einer Mitgliederversammlung nach § 10 Absatz 5 Satz 2 der Vereinssatzung. Anträge zur Tagesordnung müssen gemäß § 10 Absatz 3 der Vereinssatzung spätestens sieben Tage vor der Mitgliederversammlung schriftlich beim Vorstand eingegangen sein.
Im Falle einer Kandidatur für den Vorstand oder Beirat sollten Bewerbungen spätestens 14 Tage vor der Mitgliederversammlung schriftlich beim Vorstand eingegangen sein, damit die notwendigen Gespräche noch im Vorfeld geführt werden können. Diese Gespräche betrachten wir als eine unbedingt notwendige Voraussetzung für eine Kandidatur.