Mitgliederversammlung 2023
Mittwoch, 29. November 2023 | 18:00 Uhr
Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung für das Geschäftsjahr 2022
Liebe Vereinsmitglieder,
wir laden Sie herzlich zu unserer Mitgliederversammlung für das Geschäftsjahr 2022 ein. Diese wird am Mittwoch, den 29. November 2023, in Duisburg als Präsenzveranstaltung abgehalten.
Mitgliederversammlung 2023
Datum: Mittwoch, 29. November 2023
Uhrzeit: 18:00 Uhr | Einlass ab 17:00 Uhr
Veranstaltungsort
Societät Duisburg e.V.
Mülheimer Strasse 277
47058 Duisburg
Anmeldung und Teilnahmeformalitäten
Nach dem Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie innerhalb der nächsten Bürotage eine Anmeldebestätigung inklusive aller für die Abstimmungen etc. erforderlichen Informationen und Unterlagen an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse.
Wir freuen uns auf eine rege Teilnahme und sind zuversichtlich, die Mitgliederversammlung auch in diesem Jahr wieder erfolgreich gestalten zu können.
Verein der Freunde des Duisburger Tierpark e.V.
Der Vorstand
Tagesordnung MV 2023
Mittwoch, 29. November 2023 | 18:00 Uhr
Agenda der Mitgliederversammlung 2023
- Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Anträge zur Tagesordnung
2a) Erweiterung der Beitragsarten - Behandlung des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung vom 01.12.2022
- Bericht des Vorstandes über das Geschäftsjahr 2022 und Ausblick auf 2023/2024
- Bericht des Schatzmeisters über das zurückliegende Geschäftsjahr 2022
- Bericht der Kassenprüfer:innen
- Entlastung des Vorstandes
- Personelle Veränderungen
8a) Vorstand
8b) Beirat - Wahl der Kassenprüfer:innen für das Geschäftsjahr 2023
- Beschluss der Mitgliederversammlung über die Verwendung der Überschüsse gemäß § 9 Absatz 1 der Satzung
- Verschiedenes
Beschlussfähigkeit und Anträge zur Tagesordnung
Wir weisen auf die Beschlussfähigkeit gem. § 10 Absatz 5 allgemein und die Möglichkeit der Einberufung einer Mitgliederversammlung nach der Regelung des § 10 Absatz 5 Satz 2 der Vereinssatzung hin. Anträge zur Tagesordnung müssen gemäß § 10 Absatz 3 der Vereinssatzung spätestens sieben Tage vor der Mitgliederversammlung schriftlich beim Vorstand eingegangen sein.